69 Jahre KPD-Verbot
Am 17. August 1956, vor 69 Jahren, hat das Bundesverfassungsgericht – auf Druck der Adenauer-Regierung – die KPD verboten. Das Urteil war ein Akt der Repression im Kalten Krieg, gefällt im Interesse der deutschen Großkonzerne und der amerikanischen Finanzwirtschaft.
Wie schon die Sozialistengesetze, wie die KPD-Verbote in der Weimarer Republik und unter den Faschisten, war auch dieses Verbot Teil einer langen Kontinuität antikommunistischer Verfolgung in Deutschland. Viele Genossinnen und Genossen, wie zum Beispiel der Bremer Kommunist Willi Gerns, saßen unter Adenauer erneut in den gleichen Knästen wie zuvor unter Hitler. Eine wirkliche Entnazifizierung fand in der BRD nie statt. Wir Kommunisten haben dieses Urteil niemals anerkannt.
Es steht außer Zweifel: Das Verbot hängt wie ein Damoklesschwert über der DKP und ist zugleich eine Schlinge für jeden Demokraten und alle demokratischen Organisationen.
Weg mit dem KPD-Verbot!
Zum Thema: 1956 und 2021: Schikanen und Repressalien gegen die marxistische Weltanschauung: „Du denkst, also sollst du nicht sein“ von Hans-Peter Brenner