Kuba

Solidarität mit dem sozialistischen Kuba!

Spendenaufruf für die Kinderklinik Rosa Luxemburgo in Cárdenas

 

Die DKP hat ihre Verbundenheit mit dem sozialistischen Kuba auf ihrem 25. Parteitag im März 2023 bekräftigt und den Beschluss gefasst „Nieder mit der Blockade –Solidarität mit dem sozialistischen Kuba!“: https://dkp.de/partei/parteitage/25-parteitag/

Wir protestieren damit gegen die verbrecherische US-Blockade, verstärken zudem unsere materielle Solidarität und rufen zu Spenden für das Projekt “Digitalisierung der Kinderklinik Rosa Luxemburgo in Cárdenas” auf.

Die Klinik „Rosa Luxemburgo“ in Cárdenas gehört zu den Solidaritätsprojekten, die die DKP in den 1990/2000er Jahren initiiert hat. In der UZ heißt es dazu: https://www.unsere-zeit.de/gegen-viele-widerstaende-4778593/. Der Kontakt zu den kubanischen Genossinnen und Genossen in der Klinik riss nie ab. Während der letzten Treffen wurde über ein erneutes Projekt beraten und die Unterstützung bei der Digitalisierung der Klinik und des Lehrzentrums beschlossen. Für den Erwerb der benötigten Technik (Server, PCs, Drucker, Scanner, Telefonanlage, Netzwerk, usw.) müssen rund 100.000 Euro aufgebracht werden.

Inzwischen können wir Dank der erhaltenen Zuwendungen rund 80.000 Euro bereit stellen (Stand 21.05.2023) – deutlich mehr, als auf dem Parteitag erwartet. Daher werden wir das Gesamtprojekt mit einem Volumen von 100.000 Euro realisieren und freuen uns über eure Spende, die dazu beitragen wird, die „Deckungslücke“ zu schließen. Sprecht bitte auch weitere Freundinnen und Freunde der kubanischen Revolution an, damit die benötigte Technik schnellstens gekauft und geliefert werden kann! Viva Cuba!

Wir bitten um Spenden für die Klinik „Rosa Luxemburgo“ auf das Konto des Parteivorstands der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) bei der GLS-Bank | BIC: GENODEM1GLS | IBAN: DE63 4306 0967 4002 4875 01

Ihr könnt auch per PayPal spenden

oder das Kontaktformular nutzen:

    ab dem

    monatlichdreimonatlichjährlich

    per Überweisungper Einzug


























    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Schlüssel.

    Die Hälfte zahlt das Finanzamt

    Spenden an politische Parteien können bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Dafür brauchst Du eine entsprechende Spendenbescheinigung, die Dir die DKP ausstellt und zusendet. Diese kannst Du Deiner Steuererklärung beilegen und erhältst bis zu einer gewissen Höhe die Hälfte Deines gespendeten Betrags vom Finanzamt zurück.

    Hintergrund

    Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

     

    Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

     

    Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig.

     

    Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden,
    soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.